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   FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00   

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https://dejure.org/2002,9515
FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00 (https://dejure.org/2002,9515)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2002 - VII 249/00 (https://dejure.org/2002,9515)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2002 - VII 249/00 (https://dejure.org/2002,9515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 4
    Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung eines veränderten Aufteilungsmaßstabes für gemischt veranlasste Aufwendungen

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen:

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 654
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.08.2001 - V R 52/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.).

    Dieser Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG bei Änderungen, die sich auf die Höhe der steuerfreien oder steuerpflichtigen Mietumsätze auswirken (BFH, Urt. vom 17.08.2001 - V R 52/00, a.a.O.).

    Die von dem Beklagten mitgeteilten Überlegungen in der Finanzverwaltung, einen Nichtanwendungserlass hinsichtlich der Entscheidungen des BFH vom 17.08.2001 (a.a.O.) zu erlassen, begründen noch keinen Zulassungsgrund.

  • BFH, 17.08.2001 - V R 32/01

    Sanierung - Sanierungskosten - Umsatzsteuer - Steuerbefreiung - Pro-rata-Satz

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.).
  • BFH, 05.02.1998 - V R 101/96

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Grundstück

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Das Finanzamt kann lediglich nachprüfen, ob die Schätzung "sachgerecht" war (BFH; Urt. vom 5.02.1998 - V R 101/96, BStBl 1998 II 492).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 75/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 28/01

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
    Die Entscheidung des FG geht zurück auf das BFH-Urteil v. 17.8.2001 (BStBl II 2002, 833 ), zu dem allerdings ein Nichtanwendungserlass der Verwaltung vorliegt (BMF-Schreiben v. 19.11.2002, BStBl. I, 1368).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2003 - 5 K 236/03

    Aufteilung umsatzsteuerpflichtiger und umsatzsteuerfreier Umsätze; Vermietung zu

    Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 15 a UStG (ebenso FG Hamburg vom 12.11.2002 VII 249/00, EFG 2003, 654).
  • FG Berlin, 26.10.2004 - 7 K 7088/03

    Aufteilung von Eingangsleistungen zur Erbringung von Mietumsätzen im Zusammenhang

    Der Streitfall ist hinsichtlich der Jahre 1994 und 1995 nicht mit den Fällen vergleichbar, in denen die Unternehmer auf die geänderte BFH-Rechtsprechung reagiert und vom bis dahin nach herrschender Meinung zu praktizierenden Flächen-/Rauminhaltsschlüssel auf den Umsatzschlüssel umgeschwenkt sind (vgl. die Senatsentscheidungen in EFG 2003, 1004 und EFG 2004, 380 sowie das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 12. November 2002 VII 249/00, EFG 2003, 654, Revision anhängig unter dem Az. V R 41/03).
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