Rechtsprechung
FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 4
Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung eines veränderten Aufteilungsmaßstabes für gemischt veranlasste Aufwendungen
- FG Hamburg (Leitsatz)
Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen:
Papierfundstellen
- EFG 2003, 654
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 17.08.2001 - V R 52/00
Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …
Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.).Dieser Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG bei Änderungen, die sich auf die Höhe der steuerfreien oder steuerpflichtigen Mietumsätze auswirken (BFH, Urt. vom 17.08.2001 - V R 52/00, a.a.O.).
Die von dem Beklagten mitgeteilten Überlegungen in der Finanzverwaltung, einen Nichtanwendungserlass hinsichtlich der Entscheidungen des BFH vom 17.08.2001 (a.a.O.) zu erlassen, begründen noch keinen Zulassungsgrund.
- BFH, 17.08.2001 - V R 32/01
Sanierung - Sanierungskosten - Umsatzsteuer - Steuerbefreiung - Pro-rata-Satz
Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.). - BFH, 05.02.1998 - V R 101/96
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Grundstück
Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
Das Finanzamt kann lediglich nachprüfen, ob die Schätzung "sachgerecht" war (BFH; Urt. vom 5.02.1998 - V R 101/96, BStBl 1998 II 492).
- BFH, 17.08.2001 - V R 75/00
Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …
Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.). - BFH, 17.08.2001 - V R 28/01
Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …
Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
Auch die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als eine sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen, denn in Fällen gemischter, d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender Verwendung geht die 6. EG-Richtlinie in Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus (BFH, Urteile vom 17.08.2001 - V R 52/00, V R 75/00, V R 28/01, V R 32/01, BFH/NV 2002 S. 225 ff.). - BFH, 17.08.2001 - V R 1/01
Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus
Auszug aus FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00
Die Entscheidung des FG geht zurück auf das BFH-Urteil v. 17.8.2001 (BStBl II 2002, 833 ), zu dem allerdings ein Nichtanwendungserlass der Verwaltung vorliegt (BMF-Schreiben v. 19.11.2002, BStBl. I, 1368).
- FG Niedersachsen, 30.10.2003 - 5 K 236/03
Aufteilung umsatzsteuerpflichtiger und umsatzsteuerfreier Umsätze; Vermietung zu …
Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 15 a UStG (ebenso FG Hamburg vom 12.11.2002 VII 249/00, EFG 2003, 654). - FG Berlin, 26.10.2004 - 7 K 7088/03
Aufteilung von Eingangsleistungen zur Erbringung von Mietumsätzen im Zusammenhang …
Der Streitfall ist hinsichtlich der Jahre 1994 und 1995 nicht mit den Fällen vergleichbar, in denen die Unternehmer auf die geänderte BFH-Rechtsprechung reagiert und vom bis dahin nach herrschender Meinung zu praktizierenden Flächen-/Rauminhaltsschlüssel auf den Umsatzschlüssel umgeschwenkt sind (vgl. die Senatsentscheidungen in EFG 2003, 1004 und EFG 2004, 380 sowie das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 12. November 2002 VII 249/00, EFG 2003, 654, Revision anhängig unter dem Az. V R 41/03).